Ihr Kaminkehrermeister
Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten,
Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher
Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit,
Beratung in feuerungstechnischen Fragen,
Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken auf
dem Gebiet des Immissionsschutzes,
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Neue Suche starten